Besitzer anonymer SIM-Karten müssen sich beeilen
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Netzpolitik

RTR erinnert an SIM-Karten-Registrierung: "Sommermonate nutzen"

Unregistrierte Wertkartenhandys können nach dem 1. September nicht mehr aufgeladen werden. Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erinnerte am Mittwoch per Aussendung Nutzer vor 2019 gekaufter Wertkarten daran, sich um die Registrierung zu kümmern. „Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen“, meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer.

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem Überwachungspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen. Die RTR bietet auf ihrer Website Links mit Informationen zu den rund 20 Betreibern.

Strafen für Betreiber drohen

Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Erfassung der Daten allerdings ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). Minderjährige können sich eigenständig registrieren.

„Zur Nachregistrierung der Bestandskunden sind etwa neun Millionen Euro notwendig und die Neuregistrierung kostet zwischen zwei bis drei Millionen Euro jährlich“, sagt Michael Krammer von HoT. Weil diese Kosten nicht gedeckt seien, strebt Ventocom eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an. Prepaid-SIM-Karten gibt es in Österreich seit 1997 und war bis Anfang Jänner anonym.

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