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Netzpolitik

San Francisco verbietet der Polizei die Gesichtserkennung

Als erste Stadt in den USA hat San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien durch Behörden verboten. Die Gefahr, dass der Einsatz solcher Technologien die Bürgerrechte verletzen könne, überwiege die behaupteten Vorteile bei weitem, entschied der Stadtrat der kalifornischen Metropole am Dienstag (Ortszeit).

Der Einsatz von Gesichtserkennung drohe rassistische Ungerechtigkeit zu verschärfen und „bedroht unsere Möglichkeit, frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung zu leben“, heißt es in dem Beschluss. Die städtische Polizei und andere städtische Behörden dürfen gemäß der Entscheidung keinerlei Gesichtserkennungstechnologie erwerben, besitzen oder nutzen. Flughäfen oder andere von den Bundesbehörden betriebenen Einrichtungen sind von dem Verbot ausgenommen.

Starker Eingriff in die Privatsphäre

Kritiker argumentieren, Systeme zur Gesichtserkennung bedeuteten einen starken Eingriff in die Privatsphäre. Zudem drohe die Gefahr, dass Unschuldige fälschlich als Straftäter identifiziert werden könnten. Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU warnt, mit der Technologie könne die Öffentlichkeit wahllos und ohne konkreten Verdacht oder Anhaltspunkt flächendeckend überwacht werden. Befürworter der Technologie halten dem entgegen, Gesichtserkennung helfe der Polizei im Kampf gegen die Kriminalität und bringe mehr Sicherheit.

Einem Bericht der „New York Times“ zufolge setzen die chinesischen Behörden Gesichtserkennung ein, um Angehörige der muslimischen Minderheit der Uiguren landesweit zu überwachen. Demnach wird Chinas immenses Netz an Überwachungskameras so programmiert, dass die Gesichtserkennung Uiguren aufgrund ihres Aussehens herausfiltern kann.

Gesichtserkennung in Österreich soll noch dieses Jahr starten

Anders als in San Francisco sehen die Pläne in Österreich aus. Das österreichische Bundeskriminalamt hat eine Software gekauft, mit der Gesichtsfelder analysiert werden. Bei schweren Straftaten soll die biometrische Gesichtsfeldanalyse als neue Beweismethode zum Einsatz kommen. „Das ist der nächste Meilenstein, nachdem Fingerabdrücke als Sachbeweis zugelassen worden sind und DNA-Beweise“, erklärt Vincenz-Kriegs-Au, Pressesprecher des Bundeskriminalamts (BK), im Gespräch mit der futurezone.

Datenschützer und die Opposition warnen eindringlich vor der Einführung derartiger Technologien. Die NEOS bezeichnen die Pläne des Bundeskriminalamts unter anderem als „Frontalangriff auf den liberalen Rechtsstaat“ und „Überwachungswahnsinn“.

Fehleranfällige Software

Unabhängig von der Kritik und den Bedenken erweist sich die Gesichtserkennungstechnologie oft als fehlerhaft und unzuverlässig. Während des Champions-League-Finalspiels von 2017 hat die Polizei in Wales Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt und fälschlicherweise 2000 Menschen als Kriminelle erkannt.

Erst kürzlich ist eine Aktivistin auf einer Terror-Fahndungsliste der Polizei von Sri Lanka gelandet, weil es einen Fehler bei der Gesichtserkennungssoftware gab. Auch die biometrische Datenbank der US-Bundespolizei FBI und das dazugehörige Gesichtserkennungsprogramm ist offenbar derart fehleranfällig, dass es zur fälschlichen Identifizierung völlig Unbeteiligter gekommen ist.

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