Ein Tesla Model S Plaid auf dem Nürburgring.

Ein Tesla Model S Plaid auf dem Nürburgring.

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Gerichtsurteil: Tesla Model S Plaid ist nicht für Rennstrecke geeignet

Der Norweger Vilhelm Dybwad kaufte das Tesla Model S Plaid auch deshalb, weil er von dessen Renntauglichkeit überzeugt war. Schließlich hatte Tesla das in der Vergangenheit durch Werbung nahegelegt: In Videos zeigte der US-Autohersteller das Auto etwa auf dem Nürburgring.

Nach einem Test auf einer norwegischen Rennstrecke merkte Dybwad jedoch, dass die Bremsen dafür nicht geeignet waren. Nach seiner Klage hat ein Gericht in Oslo Tesla nun dazu verdonnert, das Auto zurückzukaufen. Zusätzlich muss der Konzern auch die Gerichtskosten übernehmen.

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Lange Gerade, scharfe Kurve

Auf der Rennstrecke Rudskogen südlich von Oslo absolvierte Dybwad ein Fahrtraining mit dem 1.022 PS starken Tesla. Dort folgt auf eine lange Start- und Zielgerade eine scharfe Kurve.

Die kurvenreiche Rennstrecke Rudskogen.

Die kurvenreiche Rennstrecke Rudskogen.

Schon in der ersten Kurve bemerkte der Fahrer, dass etwas mit den Bremsen nicht stimmte: Die Bremskraft hatte deutlich nachgelassen. Laut einem Bericht des norwegischen Autoclubs Amcar waren die Bremsen des Model S Plaid bereits nach 2-maligem Bremsen überhitzt.

Der Tesla-Besitzer war verärgert – schließlich hatte Tesla den Wagen als rennstreckentauglich beworben. Zunächst wandte er sich direkt an den Hersteller und wollte das Auto zurückgeben.

Bremsen sind für Rennen untauglich

Als Tesla sich weigerte, das Model S Plaid zurückzunehmen, ließ Dybwad ein Gutachten beim Autoclub Amcar erstellen, bei dem er Mitglied ist. Das Ergebnis: Die serienmäßigen Bremsen, mit denen Tesla das Fahrzeug ausliefert, sind für den Einsatz auf der Rennstrecke ungeeignet. Die deutlich leistungsfähigeren Keramikbremsen, die vermutlich auf dem Nürburgring verwendet wurden, muss man separat als Sonderanfertigung bestellen oder nachträglich einbauen lassen.

Das norwegische Gericht urteilte, dass aus der Werbung nicht klar hervorgeht, dass für die volle Renntauglichkeit ein spezielles Bremsenpaket notwendig ist. Auch wenn das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr problemlos funktioniert, sah das Gericht in der Werbung irreführende Aussagen.

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Tesla muss das Auto nun für umgerechnet knapp 105.000 Euro zurücknehmen und zusätzlich die Gerichtskosten in Höhe von rund 23.000 Euro tragen.

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