Auch für Bestandskunden: Handy- und Internettarife werden teurer
Jedes Jahr im April kommt es bei den Handy- und Internettarifen hierzulande zu der sogenannten Indexanpassung. Dabei wird die Grundgebühr an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Zu Zeiten, als die Inflation noch im 2-Prozent-Bereich lag, hat man das als Kund*in vielleicht gar nicht mitbekommen. Mit steigendem Wertverlust des Geldes in den vergangenen Jahren ist aber auch die Indexanpassung immer vergleichsweise hoch ausgefallen. Im Vorjahr waren es etwa zwischen 8,5 und 11,5 Prozent.
Die Mobilfunker betonen, dass die Anpassung nur für die Grundgebühr gilt. Servicepauschale, sonstige Pakete, Gesprächsentgelte oder dergleichen seien nicht betroffen.
Wie hoch fällt die Erhöhung heuer aus?
Die meisten Mobilfunker haben auf ihren Webseiten Angaben dazu, wie hoch die Anpassung 2024 ausfallen wird. Lediglich bei A1 hält man sich noch bedeckt. Konkret heißt das:
- Drei erhöht die Grundgebühr 2024 um rund 7,68 Prozent. Wer es genau wissen möchte, kann seinen Tarif hier eingeben und die Erhöhung abfragen.
- Magenta spricht von einer Erhöhung von bis zu 7,8 Prozent.
- A1 wollte auf Anfrage der futurezone nicht sagen, wie hoch die Anpassung heuer ausfällt. So heißt es lediglich: "Wann und in welcher Höhe wir indexieren, werden wir unseren Kundinnen und Kunden zeitgerecht und individuell mitteilen."
Wie viele Kund*innen sind betroffen?
Laut einer aktuellen Aussendung von tarife.at sind derzeit in Österreich 47 Prozent der abschließbaren Handytarife mit monatlicher Grundgebühr indexgesichert. Beim Internet seien es sogar 87,23 Prozent.
Rechnet man mit einer Preisanpassung von rund 7,8 Prozent im heurigen Jahr, bedeute dies laut tarife.at eine durchschnittliche Teuerung von 21,24 Euro im Jahr bei indexgebundenen Mobilfunktarifen und 35,65 Euro beim Internet. Ein 3-Personen-Haushalt mit 3 Handyverträgen und einem Internetzugang müsse mit durchschnittlichen Mehrkosten von fast 100 Euro (rechnerisch 99,37 Euro) im Jahr rechnen.
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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein Sonderkündigungsrecht gibt es im Zusammenhang mit der Wertanpassung nicht. In den Verträgen ist festgehalten, dass die Preise während der Vertragslaufzeit ohne ein solches angepasst werden können.
Die vereinbarte Mindestvertragsdauer muss man also aussitzen. In einer früheren Befragung des Anbieters Hot zeigte sich, dass viele Kund*innen fälschlicherweise der Meinung sind, über ein solches Recht zu verfügen.
Was kann ich machen?
Das Vergleichsportal rät einerseits bei Abschluss eines Vertrages auf die entsprechende Wertanpassung zu achten bzw. einen Tarif zu wählen, wo jene nicht vorgesehen ist. Eine entsprechende Übersicht an entsprechenden Tarifen gibt es hier.
Andererseits sei es auch immer ratsam, Tarife ohne Mindestvertragsdauer bzw. Wertkartentarife abzuschließen. Hier könne man im Falle einer Erhöhung schnell und unkompliziert wechseln.
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