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Weber muss bei Grillern fremde Ersatzteile zulassen

Wer in den USA einen Griller von My Weber hat, wurde dort mit einer Warnmeldung beglückt: „Die Verwendung und/oder Installation von Teilen auf Ihrem Weber-Produkt, die keine Originale von Weber sind, lässt die Garantie erlöschen“. Die Federal Trade Commission (FTC) hat nun entschieden, dass diese Vorgehensweise des Unternehmens nicht erlaubt ist. Das berichtet The Verge.

Weber muss bei seinen Grillern fremde Ersatzteile von Drittherstellern zulassen. Auch wenn man derartige Teile selbst installiert hat, hat noch Garantie auf das Produkt. Doch nicht nur das: Weber muss nun auch seine Garantiebedingungen binnen 90 Tagen anpassen und seine Kund*innen proaktiv darüber informieren, etwa per Mail, E-Mail, Website und Apps, dass die Garantie auch dann nicht erlischt, wenn Kund*innen Ersatzteile von Fremden verbaut haben.

10 Jahre freiwillige Garantie

Griller von Weber erfreuen sich auch in Österreich von größter Beliebtheit. In der europäischen Garantie-Erklärung von Weber, die auch in Österreich gilt, ist dieser Satz zumindest zuletzt nicht eingebaut. Weber garantiert Käufer*innen eine „freiwillige Garantie“ von bis zu 10 Jahren. So lange sollten die Griller frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sein.

In Österreich hat es ähnliche Probleme mit dem "Recht auf Reparatur" auch schon gegeben und zwar bei Fahrzeugdaten. Viele Autobesitzer*innen müssen sich ärgern, wenn sie ihr Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt bringen, und diese die Fahrzeugdaten nicht sofort auslesen kann.

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