Netzpolitik

Registrierungspflicht für Foren-Nutzer kommt 2020

Das im November von der Bundesregierung angekündigte „digitale Vermummungsverbot“ wird konkret. Am Mittwoch legte die Regierung im Ministerrat den Gesetzesentwurf dazu vor. Der sieht vor, dass Postings in Foren oder Online-Netzwerken zwar weiterhin unter einem Pseudonym möglich sein sollen, allerdings müssen die Betreiber von Foren die Identität des Posters überprüfen und bei begründeten Anfragen auch bekannt geben. Wer posten möchte, müsse einen Registrierungsprozess durchlaufen, sagte Medienminister Gernot Blümel. Was im analogen Raum verboten sei, müsse auch im digitalen Raum strafbar sein. Personen, die sich nicht an Gesetze halten, müssten identifiziert werden können.

Kleinere Plattformen ausgenommen

Das Gesetz soll voraussichtlich ab September 2020 für alle Online-Plattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben, oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Damit würde es - Beschluss im Herbst vorausgesetzt - also für die österreichischen Tageszeitungen gelten, aber auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FP-nahe wie Unzensuriert.at. Man wolle nämlich „Startup-Gründungen“ nicht behindern, so Blümel. Bei Verstößen drohen Forenbetreibern Geldstrafen bis zu 500.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu einer Million Euro.

Identitätsüberprüfung

Wie Forenbetreiber die Identität von Nutzern überprüfen sollen, wird nicht im Detail festgelegt. Möglich wäre eine solche Identifizierung etwa über die Handynummer. Blümel erinnerte daran, dass die Regierung auch die Registrierung beim Kauf von Prepaid-Karten beschlossen habe. "Über die Handynummer kommt man an die Person."

Die Registrierungspflicht soll auch nachträglich gelten, sagte Blümel. Das heißt, dass auch die Identität bestehender Forennutzer überprüft werden muss. Dafür habe man Übergangsfristen vorgesehen, sagte Blümel.

Die Plattformen werden auch dazu verpflichtet, bei begründeten Hinweisen eine Aufzeichnung des Postings herzustellen. Auf begründetes schriftliches Verlangen müssen sie Name und Adresse des Posters bekanntgeben. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Identität des Posters für Klagen wegen übler Nachrede, Beleidigungen oder Verletzungen der Ehre notwendig ist.

Zustellungsbevollmächtigter

Forenanbieter, für die das Gesetz gilt, müssen künftig auch einen Zustellungsbevollmächtigten bekannt geben, kündigte der Medienminister an. Österreichische Medien würden bereits heute über einen solchen verfügen, bei Facebook oder YouTube sei jedoch niemand ansprechbar, sagte Blümel: "Das war die Schwierigkeit, sie bisher zur Verantwortung zu ziehen." Diese Regelung müsse zwar von der EU-Kommission notifiziert werden, das sei aber etwa in Deutschland, wo es bereits eine solche Verpflichtung gebe, kein Problem gewesen.

"Eingriff in die Privatsphäre"

Experten haben bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei. Und zwar unter anderem deshalb, weil Hacker in die Server von Online-Medien eingedrungen seien und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen hätten.

Kritik kam am Mittwoch auch vom Verband der österreichischen Internet-Anbieter ISPA. Das geplante Gesetz eigne sich nicht nur Bekämpfung von Hass im Netz, sagte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. Eine derartige Vorgehensweise widerspreche den Grundsätzen des gemeinsamen Binnenmarktes, bremse die Digitalisierung Österreichs und senke die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes.

Durch die Anonymität könnten Nutzer auch schwierige Themen ansprechen, ohne von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt zu werden. Mit der Ausweispflicht, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstelle und den Grundsätzen des Datenschutzes widerspreche, stelle die Bundesregierung die Bevölkerung unter Generalverdacht, sagte Schubert. Viele Hasspostings würden auch schon jetzt unter Klarnamen veröffentlicht, die Maßnahme werde ihre Verbreitung nicht verhindern, sie werde aber dazu führen, dass viele Nutzer, die sich an Diskussionen beteiligt haben, die Plattformen nicht mehr nutzen werden.

"Hass findet auch mit Klarnamen statt"

Kritik kommt auch von der Ex-Nationalratsabgeordneten Sigi Maurer, die selbst viel mit Beschimpfungen konfrontiert ist: "Hass im Netz findet zum allergrößten Teil unter Klarnamen statt - auch die Nachrichten die ich vom Account des Bierwirten bekommen habe kamen unter Klarnamen. Gegen diese könnte ich auch mit dem neuen Gesetz nichts machen. Das Internet ist auch jetzt kein rechtsfreier Raum, wie Blümel behauptet. Provider sind verpflichtet, bei Vorliegen einer Straftat die IP-Adresse herauszurücken."

Der SPÖ-Abgeordnete Mario Lindner sieht das Regierungsvorhaben sehr skeptisch. Er hat als Bundesratspräsident schon im Jahr 2016 in einem mehrere Monate dauernden Prozess ein Grünbuch zum Thema „Digitale Courage“ erarbeitet. „Mit dem Plan eines digitalen Vermummungsverbots schießt die schwarz-blaue Regierung am Ziel vorbei. Generell ist das Hauptproblem im Kampf gegen „Hass im Netz“ aber nicht die vermeintliche Anonymität. Wenn die Regierung wirklich gegen Hass im Internet vorgehen will, dann sollte sie als ersten Schritt endlich die Ankündigung von VP-Justizminister Brandstetter aus dem Jahr 2017 umsetzen und eigene Posten in der Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz schaffen", so Lindner. Man könne zudem an der Sensibilisierung und Förderung von digitaler Zivilcourage arbeiten.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!