Netzpolitik

Google setzt Auswertung von Gesprächen mit Sprachassistentin in Europa aus

Der Internet-Konzern reagiert damit auf einen Vorstoß des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Der Stopp gilt in der gesamten EU zunächst für drei Monate, wie der Datenschützer am Donnerstag mitteilte. Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter oder Dienstleister zu untersagen.

Drei Monate sind die Frist, für die er maximal eingreifen kann, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig, da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

Auswertung der Aufzeichnungen

In den vergangenen Monaten war bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Bei Amazon sollen die Seriennummer der Geräte mit dem Vornamen des Nutzers und den Daten verknüpft sein, wie Bloomberg berichtet. Apple sagt, dass die Aufnahmen nicht mit der Apple ID verknüpft werden.

Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, ließen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, argumentiert der Datenschützer. Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren.

Vielleicht nicht DSGVO-koform

Caspar erklärte, er habe „erhebliche Zweifel“, dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle. Sie sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um zustimmen zu können. Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies allerdings schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch „eine geringe Anzahl von Transkriptionen“ für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne.

Google hatte bereits nach dem Whistleblower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unterschiedlicher Sprachen zu verbessern. Dafür würden nur rund 0,2 Prozent aller Sprach-Mitschnitte von Sprach-Experten ausgewertet. Die Audio-Fragmente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zugeordnet und die Mitarbeiter seien angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze abzutippen. Apple gab an, die Aufnahmen zu verwenden, um die Diktierfunktion zu verbessern. Auch hier sei keine Verknüpfung mit bestimmten Nutzern möglich.

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