Grüner Pass: "Superdatenregister" offenbar vom Tisch
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Österreich ist dabei, die Gesetzesgrundlage für den Grünen Pass für Corona-Geimpfte, Getestete und Genesene in digitaler Form zu schaffen. Dazu muss die Novelle des Epidemiegesetzes nachgebessert werden. Die Novelle wird die rechtliche Basis für jenen QR-Code bilden, der für den Grünen Pass gebraucht wird. Hier ist es aber wegen einer geplanten Datenverknüpfung und einem "Superdatenregister" zu massiver Kritik gekommen und zwar von vielen, verschiedenen Fronten - Datenschützern, Sozialversicherungsträger, Datenschutzbehörde sowie von der Opposition der Regierung.
Beschluss am Mittwoch
Nun haben sich Koalition und SPÖ am Dienstag offenbar auf die Gesetzesvorlage geeinigt. Der stellvertretende SP-Klubchef Jörg Leichtfried verkündete jedenfalls Dienstagmittag erfreut, dass es seiner Partei gelungen sei, die in der Begutachtung kritisierten Passagen herauszuverhandeln. Es gebe eine gute Chance auf Zustimmung. Beschlossen werden soll die Novelle am Mittwoch im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats.
Zwar könnte die Koalition sie mit ihrer Mehrheit im Nationalrat beschließen, doch wäre ohne Zustimmung der SPÖ eine Verzögerung um bis zu acht Wochen durch den Bundesrat so gut wie fix und damit wäre ein Start frühestens Anfang August möglich. Die Zustimmung der SPÖ spielt daher in diesem Fall eine entscheidende Rolle, wenn die Bundesregierung wie geplant am 4. Juni damit starten will.
Verknüpfung der Daten verhindert
Auf ihre Fahnen heftet sich die SPÖ verhindert zu haben, dass der Grüne Pass zum "Superdatenregister" wird. So wird der besonders heftig kritisierte Paragraf gestrichen, über den auch sensible Daten zum Erwerbsleben, Einkommen, Bildungsweg und Krankenständen verknüpft werden hätten können.
Auch hätten laut SPÖ Bewegungsprofile erstellt werden können, wäre es bei den ursprünglichen Plänen geblieben. Nun sei sicher gestellt, dass die Überprüfung der Gültigkeit der Nachweise nur "offline" erfolgen kann, also ohne zentrale Speicherung im Hintergrund. Zudem muss jeder Zugriff protokolliert werden. Dabei kann der Bürger auch nachsehen, wann Einsicht genommen wurde.
Serviceleistungen für Bürger*innen
Sicher gestellt wurde gemäß Leichtfried, dass der Grüne Pass auch mit den einschlägigen EU-Plänen zusammenpasst. Es würden nun die selben Datenkategorien verwendet, womit gesichert sein sollte, dass die Österreicher mit dem elektronischen Dokument in Europa reisen werden können. Nachgeschärft worden sein dürfte auch beim Service. Sollte eine Impfung im Grünen Pass nicht ordentlich abgespeichert sein, hat man Anspruch darauf, dass dies innerhalb von fünf Tagen geschieht.
Derzeit ist der Entwurf in der Endausarbeitung, liegt also noch nicht vor. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die das Gesetz in der Begutachtungsphase besonders scharf kritisiert hatte, hat den Entwurf laut eigenen Angaben noch nicht gesehen. Ein Scheitern des Gesetzesentwurfs ist mit der Zustimmung der SPÖ aber mittlerweile so gut wie ausgeschlossen. Ob der Starttermin mit 4. Juni hält, ist jedoch dennoch fraglich - aus technischen Gründen, wie die Entwickler sagen.
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