US-TECH-APPLE-IPHONE
© APA/AFP/PATRICK T. FALLON / PATRICK T. FALLON

Produkte

iOS 18 soll einzelne Apps mit Face ID schützen können

Am Montag wird Apple im Rahmen seiner am heutigen Montag beginnenden Entwickler*innenkonferenz WWDC wahrscheinlich das Mobil-Betriebssystem iOS 18 präsentieren. Vorab sind bereits Informationen darüber durchgesickert, die laut MacRumors von eingeweihten Personen stammen. Sie betreffen 2 Funktionen, die die nächste iOS-Version aufweisen soll: Eine zusätzliche Sperre für einzelne, besonders kritische Apps und App-Icons, die an den Dark Mode angepasst sind.

➤ Mehr lesen: Apple soll eigene KI namens "Apple Intelligence" einführen

Erneute Passworteingabe als zusätzlicher App-Schutz

Durch die Sperrfunktion wird man Apps von Apple (nicht von Drittanbieter*innen) auf Wunsch mit Face ID, Fingerabdruck oder Password sichern können. Sie sollen dadurch zusätzlich geschützt werden. Allerdings muss dafür angeblich dasselbe Passwort wie für das Entsperren des Lockscreen verwenden, ein separates kann man nicht erstellen. Android Authority spricht deshalb von einer "trivialen Hürde" für Personen, denen es bereits gelungen ist, das iPhone oder iPad zu entsperren.

Die Sperre für einzelne Apps existiert bei Android schon. Google hat zuletzt die entsprechende Funktion "Private Space" vorgestellt. Bei ihr kann man Passwörter für Apps erstellen, die sich vom Hauptpasswort unterscheiden. Samsung hat auf seinen Android-Smartphones schon seit Jahren die entsprechende Funktion "Secure Folder".

➤ Mehr lesen: iOS 18, visionOS 2 und mehr: Apple verrät Datum für WWDC24

Andere Icon-Farben im Dark Mode

Die zweite neue Funktion für iOS 18 sind App-Icons, die an den Dark Mode angepasst sind. Die dunkle Darstellung im Betriebssystem gibt es im Apple-Betriebssystem schon länger, bisher waren die Farben der App-Symbole aber nicht davon betroffen. Das soll sich mit iOS 18 nun ändern. In einem ersten Schritt sollen Apples hauseigene Apps eine neue Ansicht erhalten, in weiterer Folge wird die Funktion wahrscheinlich auch Drittanbieter*innen zur Verfügung stehen.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare