Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups werden einfacher
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Start-ups, die ihre Mitarbeiter*innen am Unternehmen beteiligen wollten, hatten in Österreich bisher mit Hürden zu kämpfen. Die Anteile mussten bewertet werden, was aufwändig war und zusätzlich Geld kostete. Mitarbeiter*innen mussten beim Erhalt der Anteile auch sofort Steuern bezahlen, obwohl sie die Beteiligung - wenn überhaupt - erst viel später zu Geld machen konnten. Eine Neuregelung der Mitarbeiter*innenbeteiligung, die am Freitag von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) vorgestellt wurde, soll das ändern.
Ab 2024 sollen Steuern für Mitarbeiter*innenanteile laut dem Gesetzesentwurf erst fällig werden, wenn sie veräußert werden. Dann werden sie pauschal zu 75 Prozent mit einem festen an die Kapitalertragssteuer angelehnten Satz von 27,5 Prozent versteuert, für das restliche Viertel gilt der reguläre Einkommenssteuertarif. Dadurch mache man es einfacher, Mitarbeiter*innen am Unternehmen zu beteiligen, sagte Brunner zur futurezone. Am Arbeitsmarkt werde es schwieriger, hochqualifizierte Mitarbeiter*innen anzuwerben: "Die Mitarbeiterbeteiligung hilft dabei, dass sie auch bleiben und sich weiterentwickeln."
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Es sei vorgesehen, dass Mitarbeiter*innen mit den Beteiligungen nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Gründer*innen selbst, sagte Zadic. Gewinnbeteiligungen stehen ihnen ebenso zu, wie ein adäquater Anteil an einem möglichen Unternehmensverlauf.
Geknüpft ist die Beteiligung an eine Reihe von Bedingungen. So darf etwa das Unternehmen:
- nicht älter als 10 Jahre sein,
- nicht mehr als 100 Arbeitnehmer*innen haben und auch
- nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz machen.
Neue Gesellschaftsform
Erleichterungen soll es für Start-ups künftig auch bei der Firmengründung geben. Die Pläne gibt es seit mehr als 2 Jahren. Ursprünglich unter dem Namen "Austrian Limited" konzipiert, soll die "Flexible Kapitalgesellschaft" jetzt umgesetzt werden. Das Gründungskapital für die neue Gesellschaftsform beträgt 10.000 Euro. Die Hälfte davon muss bei der Gründung eingezahlt werden. Die Mindeststammkapitalgrenze gilt mit der Neuregelung auch für die GmbH, bisher betrug sie 35.000 Euro.
Weil dadurch auch die Mindestkörperschaftssteuer um mehr als 70 Prozent zurückgehe, würden junge Unternehmen um bis zu 50 Millionen Euro entlastet, sagte Brunner. Statt wie bisher 1.750 Euro Körperschaftssteuer, müssten nur noch 500 Euro bezahlt werden. Mit der neuen Gesellschaftsform wolle man erreichen, dass flexibler und einfacher gegründet werden kann, sagte Zadic.
Notariatspflicht gelockert
Einige bürokratische Hürden bleiben allerdings erhalten. So müssen Neugründungen auch weiterhin die Notariatsbeglaubigung durchlaufen. Bei der Übertragung von Anteilen soll aber künftig anstatt des Gangs zum Notar eine Anwaltsurkunde genügen, kündigte Zadic an. Wichtig sei, dass Rechtssicherheit gegeben sei, so die Justizministerin.
Sie verwies auch darauf, dass das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz das erste Gesetz sei, dass in rein weiblicher Form geschrieben werde. Statt Gründer heißt es also Gründerin. Weil es nicht so viele Frauen gebe, die gründen, wolle man damit auch ein Zeichen setzen, sagte Zadic. Der Austrian Startup Monitor wies den Anteil von Gründerinnen zuletzt bei lediglich 19 Prozent aus.
"Wichtiger Schritt"
Von Start-ups wurden die Neuregelungen weitgehend positiv aufgenommen. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sagte Markus Raunig von der Interessensvertretung Austrian Startups. Damit würden langjährige Empfehlungen der Initiative umgesetzt. Mitarbeiter*innenbeteiligungen würden attraktiver. Diskutieren könne man über die Beschränkung auf Start-ups mit bis zu 100 Mitarbeiter*innen.
Beim Bürokratieabbau bei Gründungen gebe es weiterhin Luft nach oben, meinte Raunig. Er gehe aber davon aus, dass die "Flexible Kapitalgesellschaft" auch als Türöffner für die weitere Entbürokratisierungsschritte fungieren werde. "Sie ist ein gutes Vehikel, auf das man aufbauen kann." Verbesserungspotenzial gebe es etwa auch bei Prüfpflichten beim Firmenbuch.
Weitere Senkungen der Lohnnebenkosten, wie sie von vielen Gründer*innen gefordert werden, dürfte es vorerst nicht geben. Gegenüber der futurezone verwies Brunner auf bereits durchgeführte strukturelle Maßnahmen, wie etwa die Abschaffung der kalten Progression. Auch bei der Mitarbeiter*innenbeteiligung gebe es eine teilweise Befreiung von Lohnnebenkosten, sagte der Finanzminister.
Am Tisch bleibt auch eine weitere Forderung der Branche. Sie pocht seit Jahren auf Anreize für private Risikokapitalgeber*innen, etwa einen Beteiligungsfreibetrag für Start-up-Investor*innen oder einen Dachfonds zur Wachstumsfinanzierung. Der Kapitalmarkt bleibe eine große Herausforderung, sagte Brunner. Er verwies auf das vom Finanzministerium geplante Vorsorgedepot, bei dem Gewinne nach einer Behaltefrist von der Kapitalertragssteuer befreit werden sollen. Das komme indirekt auch der Start-up-Szene zugute, sagte der Finanzminister.
Das Start-up-Förderungsgesetz und das Gesellschafts-Änderungsgesetz wurden am Freitag in Begutachtung geschickt. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 1.1. 2024.
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