FILE PHOTO: Illustration shows Whatsapp logo
© REUTERS / DADO RUVIC

Apps

Darum aktualisiert WhatsApp seine Nutzungsbedingungen in Österreich

Wer in Österreich WhatsApp öffnet, wird in nächster Zeit die Meldung "Das österreichische Recht erfordert eine Aktualisierung der WhatsApp-Nutzungsbedingungen" sehen. Nutzer*innen müssen darauf tippen, um den Änderungen zuzustimmen und mehr darüber zu erfahren (zu den WhatsApp-FAQs). Der Dienst der Facebook-Mutter Meta reagiert damit auf eine Klage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.

Grund dafür ist eine Änderung der WhatsApp-Nutzungsbedingungen vom Frühjahr 2021 (futurezone berichtete). Darin war unter anderem Folgendes zu lesen: "Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen beispielsweise dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest [...] Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können. Weitere Informationen zu deinem Account erhältst du hier." Die Klausel enthielt mehrere Verlinkungen, unter anderem zu den neuen AGB und zu einer beispielhaften Auflistung von mit der Aktualisierung verbundenen Änderungen.

Der OGH bestätigte nun, dass diese Klausel über eine bloße Aufklärung der Nutzer*innen hinausgeht und den Vertragsinhalt gestaltet. Auch unter Berücksichtigung der enthaltenen Verlinkungen können sich die Verbraucher kein klares und umfassendes Bild davon machen, in welchen Punkten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp konkret ändern, hielt der OGH weiter fest. Durch diese Vorgehensweise werde die Möglichkeit genommen, die Auswirkungen der Änderung der AGB verlässlich abschätzen zu können und damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die verlangte Zustimmung zu erlangen.

Kostenlosigkeit kein Argument 

Bereits die Vorinstanzen hatten die Klauseln als intransparent beurteilt. WhatsApp argumentierte in der Revision vor dem OGH vor allem damit, dass es sich bei der Klausel gar nicht um eine Vertragsbestimmung handelt, sondern nur um eine Mitteilung. Das Unternehmen argumentierte im Verfahren auch mit der Kostenlosigkeit des Messenger-Dienstes. Der VKI hatte dem entgegnet, dass die User sehr wohl in Form der Übermittlung ihrer Kontaktdaten für den Dienst bezahlen. Mangels substanzieller Einwände von WhatsApp qualifizierte der OGH den Dienst von WhatsApp ebenfalls als entgeltlich.

Konkret wurde die WhatsApp Ireland Limited geklagt, die den internationalen Messenger-Dienst WhatsApp betreibt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte vor wenigen Wochen, dass die Änderungsklausel von WhatsApp unzulässig ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Fünf weitere beanstandete Klauseln in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp waren bereits zuvor vom Oberlandesgericht Wien rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt worden.

Transparenz und Privatsphäre

Die aktualisierten Nutzungsbedingungen sollen nun transparent darlegen, was künftige Änderungen der Nutzungsbedingungen bedeuten und wie die User ihre Kontooptionen verwalten können, wenn sie diesen Änderungen nicht zustimmen möchten. Außerdem soll erläutert werden, wie Nutzer ihre vertraglichen Rechte und Pflichten auf eine andere Person übertragen können. Weiters soll klargestellt werden, was passiert, falls die Nutzungsbedingungen von WhatsApp gegen österreichisches Recht verstoßen, hieß es seitens des Unternehmens.

"Die Privatsphäre unserer Nutzer*innen steht für uns immer an oberster Stelle und diese Aktualisierungen ändern nichts an der Art und Weise, wie wir unseren Dienst betreiben", hieß es in der schriftlichen Mitteilung. "Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe von Daten an Dritte, einschließlich der Weitergabe an Meta. Unabhängig davon, wo sich unsere Nutzer*innen auf der Welt befinden und miteinander kommunizieren, schützen wir alle persönlichen Nachrichten und Anrufe mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was bedeutet, dass niemand dazwischen, auch nicht WhatsApp, sie lesen oder abhören kann."

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare