Amazon-Verkäufer jagen Kunden wegen schlechten Reviews
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Wer auf Amazon eine schlechte Produkt-Bewertung hinterlässt, könnte von den jeweiligen Verkäufer*innen belästigt werden, wie Wall Street Journal (WSJ) berichtet. Einem aktuellen Bericht (hinter einer Paywall) zufolge würden Kund*innen, die eine negative Bewertung verfasst haben, von manchen Verkäufer*innen gejagt und dazu gedrängt, die Kommentare wieder zu löschen.
Das zeigt unter anderem das Beispiel der Amazon-Kundin Katherine Scott aus New York. Für 10 US-Dollar hatte sie aufgrund der guten Bewertungen auf der Plattform ein Öl-Spray erstanden. Das Produkt aber entsprach den beworbenen Anforderungen nicht, was sie auf dem Portal berichtete.
Eine Woche, nachdem sie ihre Bewertung veröffentlicht hatte, wurde sie über E-Mail vom Kundenservice des/r Herstellers/in kontaktiert. Die Firma würde ihr die gesamten Kosten rückerstatten – Scott solle aber auch ihre Bewertung löschen.
Rückerstattung verdoppelt, um "Dankbarkeit zu zeigen"
Doch das ist noch nicht alles: „Wenn wir keine Antwort erhalten, nehmen wir an, dass Sie (die E-Mail) noch nicht gesehen haben und wir werden Ihnen weitere E-Mails schicken“, heißt es in dem Schreiben. Scott meldete sich zurück und informierte die Firma, dass sie die Rückerstattung annehmen, ihren Kommentar jedoch nicht löschen werde.
Daraufhin wandte sich eine andere Ansprechperson an sie und meinte: „Eine schlechte Bewertung ist ein harter Schlag für uns. Könnten Sie mir helfen, sie zu löschen? Wenn ja, will ich Ihnen 20 Dollar rückerstatten, um meine Dankbarkeit zu zeigen."
Laut dem WSJ hätten mehrere Unternehmen die doppelte Summe des Kaufpreises angeboten, wenn die schlechten Bewertungen gelöscht werden.
Direkte Kontaktaufnahme verstößt gegen Richtlinien
Es folgten weitere E-Mails vom Unternehmen. Scott wandte sich schließlich an Amazon. Der Online-Händler besänftigte die Kundin mit mehreren Versprechen, sich dem Problem anzunehmen. Passiert sei aber lange Zeit nichts. Erst nachdem sich das WSJ an Amazon gewandt hatte, wurde der Artikel offline genommen.
Grundsätzlich dürfen weder Verkäufer*innen noch Drittanbieter*innen Amazon-Kund*innen direkt kontaktieren und erhalten keinen Zugang zu deren E-Mail-Adressen. Laut einem Amazon-Sprecher würden diese Informationen auch nicht geteilt. Nur jene Verkäufer*innen, die ihre Ware selbst verschicken, erhalten für die Zustellung Zugang zu Name und Adresse.
E-Mails von Verkäufer*innen aufbewahren
Wie dieses und mehrere Beispiele zeigen, dürften Käufer*innen dennoch andere Wege finden, um die nötigen Daten zu sammeln. Betroffene sollten derartige E-Mails von Verkäufer*innen in jedem Fall aufbewahren und an die Kundenbetreuung weiterleiten. Ansonsten können die E-Mail-Adressen der Verkäufer*innen auch blockiert werden.
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