Was der einheitliche USB-C-Anschluss bringt
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Es ist ein Vorstoß, der vor allem Apple ärgern dürfte: USB-C soll in der Europäischen Union zum Standardanschluss für zahlreiche Elektrogeräte werden. Darauf einigten sich Europaparlament und der Rat der EU am Dienstag. Wie soll die Neuregelung genau ausgestaltet sein? Die futurezone beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was hat die EU vor?
Mit Richtlinie sollen unterschiedliche Ladeanschlüsse Geschichte sein. Andere Buchsen wie der von Apple verwendete „Lightning-“ oder dem veralteten „Mikro-USB“-Anschluss müssen weichen. Die EU will dadurch Verbraucher*innen entlasten und Elektroschrott reduzieren.
Welche Geräte sind betroffen und ab wann?
Der neue Standard gilt künftig für alle mittelgroßen, tragbaren, kabellosen Geräte. Darunter fallen Smartphones, Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Computermäuse und Tastaturen, Kopfhörer, Lautsprecher, Navigationsgeräte sowie Spielekonsolen. Die Liste werde laufend ergänzt.
Für sie wird der USB-C-Anschluss ab Mitte 2024 verbindlich sein, für Laptops ab 2026.
Entsteht dadurch weniger Elektroschrott?
Ja, sagt Anna Leitner, Ressourcen-Sprecherin von Global 2000, der futurezone. „Die Regelung ist überfällig gewesen. Es ist erfreulich, dass auch so viele verschiedene Geräte unter die Richtline fallen.“
Gelöst sei das Problem damit aber nicht. Insgesamt sollte es weniger Elektrogeräte am Markt geben und die Haltbarkeit nicht nur von Ladekabeln, sondern auch von Akkus und Gehäuse gesteigert werden. Auch der getrennte Verkauf von Ladekabel und -gerät solle verpflichtend werden, so Leitner.
Wird das Kabel weiterhin dem Gerät beiliegen?
Da die Hersteller nicht dazu verpflichtet sind, wird das Ladekabel voraussichtlich nicht mehr beiliegen.
Ist USB-C gleich USB-C?
Nein. Sie können unterschiedlich schnell Daten übertragen. Günstigere Kabel verschicken Daten mit 5 oder 10 Gigabit pro Sekunde, teurere in 20, dank einer Vereinheitlichung des USB Implementers Forum (USB IF). Wem die Geschwindigkeit wichtig ist, der muss beim Kauf prüfen, was das Kabel kann.
Auch bei der Ladegeschwindigkeit gibt es Unterschiede (60, 100, 240 Watt), was aber primär für größere Geräte, wie Notebooks, wichtig ist.
Wie werden Verbraucher*innen über die Ladeeigenschaften informiert?
Mit der Richtlinie müssen nun mehr Informationen über die Ladeleistung angegeben werden. Darunter die Wattanzahl, die ein Gerät zum Laden benötigt. Auch ob ein Gerät schnellladefähig ist, muss angegeben werden.
Was gilt für kabelloses Laden?
Hier gibt es noch keine Regelung. Erst in 2 Jahren will die EU einen Vorschlag zur gesetzlichen Vereinheitlichung von „induktivem Laden“ bringen.
Die Frage ist, ob es diese überhaupt braucht. Bereits 2008 einigte sich ein Zusammenschluss aus Herstellern, darunter Apple und Samsung, auf eine drahtlose Energieübertragung, den sogenannten „Qi-Standard“. Dieser hat bei Smartphones bereits für eine Vereinheitlichung von Ladegeräten gesorgt.
Warum wird die Kommission erst jetzt tätig?
Seit 2009 gibt es ein freiwilliges Abkommen zwischen Herstellern, das die Anzahl der Ladeanschlüsse am Markt senkte. Die EU bemühte sich, weitere Standards mit der Industrie zu schaffen, allerdings vergebens.
Apple hat sich lange gegen eine Vereinheitlichung gesträubt. Seit 2018 gibt es USB-C bei einigen iPads. iPhones nutzen immer noch „Lightning“. Der Konzern gab zu Bedenken, dass die neue Richtlinie Innovationen im Weg stehe.
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