Amazon Ring Videotürklingel

Die neueste Generation der Amazon-Ring-Geräte wurde am 30. September präsentiert.

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Amazon-Ring-Kameras nutzen bald Gesichtserkennung

Erst vergangene Woche hatte Amazon die neueste Generation seiner Smart-Home-Geräte Echo und Ring vorgestellt. Der Hersteller kündigte dabei an, die Sprachassistentin Alexa mit KI-Funktionen zu verbessern.

Durch das Feature „Familiar Faces“ soll Ring außerdem Personen identifizieren. Wie diese Gesichtserkennungs-Option funktioniert, hat nun die Washington Post recherchiert.

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Nachbarn oder Familienmitglieder taggen

Laut Amazon soll die Videotürklingel erkennen, ob etwa ein Nachbar oder ein Familienmitglied vor der Tür steht. Das soll Benachrichtigungen „bereichern“, wie es in einer Aussendung dazu heißt.

Nutzerinnen und Nutzer könnten so z.B. in einer Timeline nachschauen, welche Personen wann aufgezeichnet wurden, oder je nach Person bestimmte App-Benachrichtigungen aktivieren. Damit das funktioniert, müssen sie die zu erkennenden Personen auf aufgezeichnetem Videomaterial in der Ring-App einmalig taggen – namentlich oder z.B. als „Nachbar“.

Ab Dezember in den USA

Laut Washington Post steht die Funktion Nutzerinnen und Nutzern in den USA ab Dezember nach Opt-In zur Verfügung. Ausgenommen sind Illinois, Texas und Portland in Oregon, weil lokale Gesetze die Nutzung biometrischer Daten einschränken.

Kritikerinnen und Kritiker weisen darauf hin, dass die Nutzung der Gesichtserkennung ethische Grenzen überschreiten könnte. Denn Ring-Kameras sind in Wohngebieten in den USA weit verbreitet.

Ring-Überwachungskamera

Ring bietet auch vernetzte Überwachungskameras für Draußen an.

Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm

Ein Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert Amazon gegenüber der Washington Post: „Es ist beunruhigend, dass Unternehmen ein Produkt herstellen, das von Grund auf darauf ausgelegt ist, biometrische Daten von Menschen zu erfassen, die nichts weiter tun als eine Veranda zu betreten“.

Es besteht das Risiko, dass die Datenbanken hinter dem Service gehackt werden, und die heiklen biometrischen Daten dann abhandenkommen. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass die Daten in die Hände von Strafverfolgungsbehörden oder ähnlichen geraten.

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Feature kommt wahrscheinlich nicht in die EU

In der EU zählen Gesichtserkennungsdaten zu den sogenannten sensiblen personenbezogenen Daten. Das heißt, es braucht die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Videotürklingeln mit Gesichtserkennung hierzulande legal betrieben werden könnten.

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Gesichtserkennung hin oder her: In Österreich ist es ohnehin nicht erlaubt, über das eigene Grundstück hinaus mit Überwachungskameras zu filmen. Besucherinnen und Besucher müssen über Schilder o.Ä. auf die Aufzeichnung aufmerksam gemacht werden.

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