Handyvertrag-Kündigungsfrist soll beschränkt werden
Laut Novelle des Telekommunikations-Gesetzes dürfen Mobilfunker künftig maximal ein Monat Kündigungsfrist festlegen. Der Anbieterwechsel soll dadurch leichter fallen.
Laut Novelle des Telekommunikations-Gesetzes dürfen Mobilfunker künftig maximal ein Monat Kündigungsfrist festlegen. Der Anbieterwechsel soll dadurch leichter fallen.