Diese Boeing 747 ist seit einem Jahr in Deutschland gestrandet

Diese Boeing 747 ist seit einem Jahr in Deutschland gestrandet

© REUTERS / TIMM REICHERT

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Diese Boeing 747 sitzt seit einem Jahr in Deutschland fest

Am Rollfeld des Flughafens Frankfurt-Hahn fristet eine Boeing 747 ihr trauriges Dasein. Seit etwas mehr als einem Jahr steht der Jumbojet auf dem Flughafen herum und darf nicht mehr abheben.

In der Zwischenzeit ist die 747 an neue Eigentümer*innen verkauft worden. Weil diese aber bislang unbekannt sind, bleibt weiter unklar, wer das angehäufte Abstellentgelt in der der Höhe von mittlerweile 400.000 Euro bezahlen soll – pro weiteren Tag werden jeweils 1.200 Euro fällig.

Die Boeing 747 hat sich sogar bereits auf Google Maps verewigt

Flugverbot für russische Flugzeuge

Warum der Jumbojet in Frankfurt gestrandet ist, hat mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine zu tun. Vor der Eskalation des Konflikts wurde die Maschine von ihren ehemaligen russischen Eigentümern zur Wartung zum Flughafen Frankfurt-Hahn geschickt.

Als die 747 gerade in Hamburg gewartet wurde, traten die EU-Sanktionen gegen Russland in Kraft. Dadurch wurden "Flüge von Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden" verboten.

Der Jumbojet war einst Teil der Flotte von Cargologicair UK, eine Fluggesellschaft, die unter der Kontrolle von 2 russischen Staatsbürgern stand. Aus diesem Grund war auch die Frachtmaschine Gegenstand der Sanktionen saß fest.

Einige Überprüfungen notwendig

Auf die neuen Eigentümer*innen kommt aber nicht nur eine saftige Rechnung wegen der Abstellentgelte zu. Die Maschine gilt derzeit als flugunfähig, ein Nachweis auf Flugtauglichkeit muss erst wieder erbracht werden.

Zur Aufhebung des Flugverbots müssen die neuen Eigentümer zudem "den Nachweis über sanktionskonforme Eigentumsverhältnisse" liefern, wie es aus dem Bundesverkehrsministerium heißt. "Wir schauen dann sehr genau, wer das Flugzeug gekauft hat", so ein Ministeriumssprecher. Es werde geprüft, ob es irgendwelche Beziehungen zu den früheren russischen Eigentümern gebe.

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