Symbolbild: ID Austria am Smartphone

Symbolbild: ID Austria am Smartphone

© Gregor Gruber

Apps

Mit der ID Austria kann man bald Bankkonten eröffnen

Mit ID Austria können über das Smartphone etliche Amtswege erledigt werden. Künftig soll die Anwendung auch für Bankgeschäfte genützt werden können, teilte das Finanzministerium in einer Aussendung mit. In einem ersten Schritt soll es die ID Austria ermöglichen, ein Konto Online zu eröffnen. Die Kundin bzw. der Kunde muss nicht mehr die Bankfiliale aufsuchen, sondern kann sich online ausweisen.

Die ID Austria entspreche hohen Sicherheitsstandards, teilte das Ministerium mit. "Hier braucht es Lösungen mit den höchsten Sicherheitsanforderungen", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). "Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, die ID-Austria als E-Government-Anwendung auch für die Privatwirtschaft zur Verfügung zu stellen".

2,6 Millionen Menschen nutzen ID Austria

Die ID Austria wurde bisher rund 2,6 Millionen mal aktiviert. Vom digitalen Führerschein und Zulassungsschein über Meldezettel bis hin zum Steuerausgleich ermöglichte die ID Austria bereits bisher, eine breite Palette an Amtswegen rasch zu erledigen. "Darüber hinaus bietet die ID-Austria auch für die Wirtschaft zahlreiche Anwendungsfälle wie beispielsweise zur Identifizierung und Überprüfung von Neukunden und Bestandskunden der Banken", merkte Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) an.

➤ Mehr lesen: So einfach kommt der Zulassungsschein aufs Handy

Naturgemäß positiv bewertet wird diese Erweiterung des Digitalen Amtes von Robert Zadrazil, stellvertretender Bundesspartenobmann der Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer: "Unser Ziel ist es, mit der ID-Austria den Zugang zu Bankdienstleistungen für Bankkundinnen und -kunden mit höchsten Sicherheitsstandards deutlich zu erleichtern", sagte Zadrazil. "Daher ist es wichtig, dass nun auch die Bankenaufsicht grünes Licht für weitere Anwendungsmöglichkeiten der ID-Austria im Bankenbereich gegeben hat."

Die Voraussetzungen dafür seien jedenfalls gegeben, teilte die Finanzmarktaufsicht mit. "Verpflichtete gemäß dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz können ihre Kunden durch den Zugriff auf staatliche Register und die technisch gesicherte Datenübertragung sicher und gesetzeskonform identifizieren", merkten die Vorstände der Finanzmarktaufsicht, Helmut Ettl und Eduard Müller, dazu an.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare