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Digital Life

Vertragsklauseln bei PlayStation Network unzulässig

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sony PlayStation Network enthalten 40 unzulässige Vertragsklauseln. Das stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Sony fest.

Verfall von Gutachten und Abo-Umwandlung

Die unzulässigen Klauseln betreffen laut einer Aussendung des VKI  vom Dienstag den Verfall von Guthaben nach 24 Monaten, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften für Eltern. Auch das Verbot der Übertragung von Guthaben sowie Preisänderungsklauseln wurden von dem Gericht für unzulässsig erklärt.

Das OLG Wien bestätigte damit ein Urteil des Handelsgericht Wien vom November. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil sorge für Klarheit hinsichtlich unterschiedlichster Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen. Von besonderer Relevanz sei es vor allem auch deswegen, da andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln hätten, wird VKI-Jurist Joachim Kogelmann in der Aussendung zitiert.

 

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